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Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Haftung ist bei jedem Umzug inklusive. Sie ersetzt aber nur den Zeitwert – höchstens 620 Euro je Kubikmeter Laderaum.
  • Für vollen Schutz gibt es die Umzugstransport-Versicherung NEU: Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert.
  • Sie kostet 0,3 Prozent der Versicherungssumme. Bei 50.000 Euro sind das 150 Euro.
  • Wichtig: Senden Sie das Versicherungszertifikat vor Umzugsbeginn an uns zurück – auch wenn Sie keine Versicherung möchten.
  • Ist etwas beschädigt? Melden Sie sichtbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung.

Trotz größter Sorgfalt lassen sich Beschädigungen oder Verluste bei einem Umzug nie ganz ausschließen. Als geprüfter Fachbetrieb des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie umfassend über unsere Haftung und die Möglichkeit einer Umzugstransport-Versicherung zu informieren – damit Sie entspannt umziehen. Das Prinzip ist einfach: Die gesetzliche Haftung ist immer inklusive, die Umzugstransport-Versicherung NEU ergänzt sie zum vollen Schutz.

So sind Sie abgesichert

Das 2-Säulen-Prinzip

  • Säule 1 · immer inklusive

    Gesetzliche Grundhaftung

    Haftung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB, §§ 451 ff.) – im Umzugspreis enthalten.

    Ersatz
    Zeitwert, nicht Neuwert
    Höchstbetrag
    620 € je Kubikmeter (m³) Laderaum
    Unabwendbare Ereignisse
    keine Haftung
    Kosten
    inklusive
  • Säule 2 · unsere Empfehlung

    Umzugstransport-Versicherung NEU

    Voller Schutz für Ihr Umzugsgut – optional dazu buchbar.

    Ersatz
    Wiederbeschaffungswert
    Versichert
    gesamter Hausrat
    Einlagerung in Deutschland
    auf Wunsch
    Prämie
    0,3 % der Versicherungssumme

Die Prämie enthält die gesetzliche Versicherungssteuer.

Säule 1: die gesetzliche Haftung – immer inklusive

Wir haften für Beschädigungen und Verluste nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB, §§ 451 ff.). Diese Haftung ist jedoch gesetzlich begrenzt:

  • Ersetzt wird nur der Zeitwert des Umzugsgutes – nicht der Neuwert.
  • Die Haftung ist auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt.
  • Bei unabwendbaren Ereignissen – etwa Schäden infolge höherer Gewalt oder unvermeidbarer Verkehrsunfälle – ist die gesetzliche Haftung ganz ausgeschlossen.

Ein Beispiel: Bei einem Umzug mit 30 Kubikmetern Laderaum sind gesetzlich nur 18.600 Euro abgesichert (30 × 620 Euro). Der tatsächliche Wert eines Hausstands liegt meist deutlich darüber.

Säule 2: die Umzugstransport-Versicherung NEU

Mit der Umzugstransport-Versicherung NEU ist Ihr Umzugsgut umfassend geschützt:

  • Ersatz zum Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte am Bestimmungsort – deshalb der Zusatz „NEU“.
  • Versichert ist der gesamte Hausrat: Möbel und Einrichtung, Kleidung und Wäsche, Glas und Porzellan.
  • Auf Wunsch gilt der Schutz auch für Einlagerungen innerhalb Deutschlands.
  • Prämie: 0,3 % der Versicherungssumme, inklusive gesetzlicher Versicherungssteuer.

Unser Tipp zur Versicherungssumme: Orientieren Sie sich an der Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung. Zur Vermeidung einer Unterversicherung empfehlen wir mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (inklusive Keller, Garage und so weiter). Bei 80 Quadratmetern (m²) sind das zum Beispiel mindestens 52.000 Euro Versicherungssumme – die Prämie beträgt dann 156 Euro.

So einfach geht es

  1. Versicherungszertifikat ausfüllen – das Formular bekommen Sie von uns.
  2. Vor Umzugsbeginn an uns zurücksenden. Der Schutz gilt nur, wenn das Zertifikat vor dem Umzug bei unserer Versicherung vorliegt.
  3. Bitte auch zurücksenden, wenn Sie keinen Schutz möchten – wir sind gesetzlich zur Information verpflichtet.

Welche Versicherungssumme zu Ihrem Haushalt passt, besprechen wir gern mit Ihnen – bei der Besichtigung oder am Telefon.

Was gilt bei einer Lagerung?

Manchmal muss Umzugsgut unvorhergesehen zunächst eingelagert werden. Dann gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) – auch hier ist die Haftung begrenzt, und die Grenze von 620 Euro je Kubikmeter reicht bei wertvollem Umzugsgut oft nicht aus.

Die Umzugstransport-Versicherung NEU deckt auf Wunsch auch versicherte Einlagerungen innerhalb Deutschlands ab – zum Wiederbeschaffungswert. Mehr zu unserem Lager lesen Sie unter Möbellagerung in Oberhausen.

Falls doch etwas passiert: Fristen im Schadenfall

  • Erkennbare Beschädigungen oder Verluste: spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen.
  • Nicht erkennbare Schäden: innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform anzeigen.
  • Überschreitung der Lieferfrist: Anzeige innerhalb von 21 Tagen.

Notieren Sie Schäden am besten direkt auf dem Ablieferbeleg und melden Sie sich bei uns – wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Versicherung.

Unsere Versicherung: KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, Schaden-Hotline 0800 533-1136 (kostenfrei).

Geprüfter AMÖ-Fachbetrieb

Umzüge Fittkau ist geprüfter Fachbetrieb des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V. – Qualität nach den Standards des Möbelspediteur-Verbands. Dazu gehört, dass wir Sie vor dem Umzug klar über Haftung und Versicherung informieren und im Schadenfall für Sie da sind.

Mehr über unser Familienunternehmen erfahren Sie im Firmenprofil.

Logo: Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zu Versicherung und Haftung

Ist mein Umzugsgut automatisch versichert?

Im Rahmen der gesetzlichen Haftung nach dem HGB ja – sie ist immer inklusive. Ersetzt wird aber nur der Zeitwert und höchstens 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Für vollen Schutz zum Wiederbeschaffungswert empfehlen wir die Umzugstransport-Versicherung NEU.

Was kostet die Umzugstransport-Versicherung?

0,3 % der Versicherungssumme, inklusive gesetzlicher Versicherungssteuer. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro sind das zum Beispiel 150 Euro.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Orientieren Sie sich an Ihrer Hausratversicherung. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, empfehlen wir mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Keller und Garage eingeschlossen. Wir beraten Sie gern.

Bis wann muss das Versicherungszertifikat bei Ihnen sein?

Vor Umzugsbeginn. Der Schutz gilt nur, wenn das Zertifikat vor dem Umzug bei unserer Versicherung vorliegt. Senden Sie es bitte auch zurück, wenn Sie keine Versicherung möchten – wir sind gesetzlich zur Information verpflichtet.

Was mache ich, wenn etwas beschädigt ist?

Notieren Sie erkennbare Schäden möglichst direkt auf dem Ablieferbeleg, spätestens am Tag nach der Ablieferung. Nicht erkennbare Schäden zeigen Sie innerhalb von 14 Tagen in Textform an. Melden Sie sich bei uns – wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Versicherung.

Sind eingelagerte Möbel versichert?

Bei einer Einlagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) mit begrenzter Haftung. Auf Wunsch deckt die Umzugstransport-Versicherung NEU auch Einlagerungen innerhalb Deutschlands zum Wiederbeschaffungswert ab.

Noch Fragen zur Versicherung?

Wir beraten Sie gern zur passenden Versicherungssumme – persönlich und kostenlos.

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Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie zurück (Montag – Freitag, 08:00 – 17:00 Uhr).

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