Online-Rechner
Kündigungsfrist-Rechner für die Mietwohnung
Bis wann müssen Sie Ihre Mietwohnung kündigen, damit Sie zum Wunschtermin raus sind? Wählen Sie den Monat, zu dem Sie ausziehen möchten – der Rechner nennt Ihnen den spätesten Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter sein muss.
Die gesetzliche Frist: 3 Monate zum Monatsende
Als Mieter einer Wohnung kündigen Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit dieser Monat mitzählt.
Beispiel: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag im März beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis am 31. Mai. Mit eingeschaltetem JavaScript rechnet diese Seite den Termin für Ihren Wunschmonat aus.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Kündigungsfrist
Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter?
Für Mieter einer Wohnung gilt eine Frist von drei Monaten zum Monatsende (§ 573c BGB) – unabhängig davon, wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des ersten Monats dieser Frist beim Vermieter sein.
Zählt das Datum des Briefs oder der Eingang beim Vermieter?
Es zählt der Eingang beim Vermieter (der Zugang), nicht das Datum auf dem Brief oder der Poststempel. Planen Sie den Postweg ein und schicken Sie die Kündigung sicherheitshalber ein paar Tage früher, am besten per Einschreiben.
Kann mein Mietvertrag eine andere Frist haben?
Für Mieter darf die vertragliche Frist nicht länger sein als die gesetzliche; kürzere Fristen sind zulässig. Bei Staffelmiete, Zeitmietverträgen oder Sonderkündigungsrechten gelten eigene Regeln. Im Zweifel hilft ein Mieterverein weiter.
Umzugstermin steht?
Dann sichern Sie sich früh Ihren Umzugstag – beliebte Termine sind schnell weg.
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